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Verträge mit der Hausverwaltung

Putzfrauen, Haushandwerker und Hauswarte schließen Verträge mit der Hausverwaltung ab, um regelmäßige Reinigungs- und Instandhaltungsleistungen in Wohnanlagen zu übernehmen. Bei diesen Verträgen müssen sie besonders auf klar definierte Leistungsumfänge, festgelegte Reinigungsintervalle, eindeutige Regelungen zu Vergütung und Abrechnung, Haftungs- und Versicherungsfragen, Kündigungsfristen sowie auf die Einhaltung von Datenschutz und Schlüsselverwaltung in den betreuten Objekten achten.

  • Für Reinigungskräfte, Hausmeister und Wartungsspezialisten

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